Ehegattenunterhalt

 

Wann erhält ein geschiedener Ehegatte Unterhalt?

In der Praxis wird um den nachehelichen Ehegattenunterhalt am härtesten gekämpft. Zum einen besteht die Gefahr, dass dem unterhaltsberechtigten Ehegatten nach der Scheidung der soziale Abstieg droht. Zum anderen werden bei geringen Einkommen die Vermögen so aufgeteilt, dass unter Umständen beide geschiedene Ehegatten am Rande des Existenzminimums leben.

 

Nach der Scheidung sind die Ehegatten wieder grundsätzlich für sich selbst verantwortlich, d.h. jeder Ehegatte muss also wieder für sich selbst sorgen.

 

Voraussetzungen für den nachehelichen Unterhalt

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entsteht mit Rechtskraft der Scheidung, also dann, wenn das Scheidungsurteil wirksam wird. Ein Unterhaltsanspruch besteht nur dann, wenn im Zeitpunkt der Scheidung ein besonderer Grund besteht, weswegen der Ehegatte selbst nicht arbeiten kann.

 

Einzelfragen:

 

Ehegattenunterhalt: Auch Jahre nach der Scheidung kann erstmals Unterhalt verlangt werden

Ehegattenunterhalt/Nachscheidungsunterhalt: Die Unterhaltsbedarfsermittlung bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen bleibt schwierig

Bei rosigen Einkommensverhältnissen: Bestimmung des Ehegattenunterhalts durch konkrete Bedarfsermittlung statt durch Quote

 

 

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