Im Bereich des Ehegattenunterhalts ist zu unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt, der während einer Trennung, aber noch in der bestehenden Ehe gezahlt wird und Geschiedenenunterhalt (nachehelicher Unterhalt). Daher ergeben sich durchaus verschiedene Regelungen im Bezug auf den finanziellen Ausgleich unter Eheleuten. Zu beachten ist aber, dass der Unterhalt für Kinder immer Vorrang vor den Ehegatten bzw. Partnern hat. Daher ist zunächst der Kindesunterhalt zu befriedigen, bevor weitere Unterhaltsleistungen fließen.
Erwerbspflicht : Unterhaltspflichtige können sich nicht einfach ihrer Verantwortung entziehen
Durch die Leistung von Kindesunterhalt kann ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt entstehen
Wegfall des Unterhaltsanspruches
Rechtsanwältin
Katja Goericke
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