Tätigkeitsfeld Ehe- und Familienrecht


Im Bereich des Ehe- und Familienrechts stehe ich Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften zur Seite. 

 

Quelle Foto: http://www.shutterstock.com/
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Die Basis für eine glückliche Partnerschaft wird bereits vor der Eheschließung gelegt.

Daher beginnt meine anwaltliche Beratung im Familienrecht bereits mit den Fragen,  die vor einer Eheschließung zu beantworten sind und welche gesetzlichen Rechte und Pflichten während einer Ehe bestehen. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann zum Beispiel ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Ehevertrag zukünftige Auseinandersetzungen über das Vermögen oder den Unterhalt vermeiden.

 

Insbesondere Paaren einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist zu empfehlen, bereits vor oder während des gemeinsamen Zusammenlebens umfassende Regelungen zu treffen, z.B. vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen oder bei Miteigentum, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrechte bei ärztlicher Behandlung oder etwa erbrechtliche Regelungen.

 

Ist die Ehe zu Ende, dann trennen sich Fremde, sagt der Volksmund.

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Doch bitterböser Streit und lange Prozesse können vermieden werden. Von erheblicher Bedeutung sind daher die mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Themen, die in der Regel eine Beratung und Vertretung durch einen Anwalt für Familienrecht erfordern, insbesondere in den Bereichen Scheidungsrecht, Güterrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. 

Diese Probleme können durch einvernehmliche Regelungen schonend für alle Beteiligten gelöst werden.

 

Meine Beratung zielt daher zunächst auf die Vermeidung kostenintensiver, langwieriger und insbesondere für die gemeinsamen Kinder nachteiliger gerichtlicher Verfahren ab.

 

Wenn es notwendig ist, werde ich Ihre Interessen jedoch mit der gebotenen Hartnäckigkeit und Entschlossenheit auch gerichtlich durchzusetzen wissen.