Was kann man in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?

 

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden – dem Wortlaut entsprechend – die sogenannten Scheidungsfolgesachen geregelt.

 

Die wichtigsten Punkte, die in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden müssen, sind:

  • Zugewinnausgleich und Vermögenszuordnung, insbesondere Verteilung des Hausrates
  • Zuweisung der Ehewohnung bzw. des gemeinsam erworbenen/bebauten Grundbesitzes nebst Zuordnung gemeinsamer Verbindlichkeiten
  • Versorgungsausgleich
  • Ehegattenunterhalt
  • Elterliches Sorgerecht und Kindesunterhalt
  • Ehegattenerbrecht

 

In einem Scheidungsverfahren entscheidet der Richter nicht nur über die Scheidung selbst, sondern auch über die Scheidungsfolgesachen, soweit dies von einem der Beteiligten beantragt wurde.

Eine Ausnahme bildet hier der Versorgungsausgleich, über den auch ohne Antrag entschieden werden muss.

Dies lässt sich jedoch vermeiden, indem der Versorgungsausgleich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder schon im Ehevertrag ausgeschlossen wird.

 

Wie man sich einigt, ist unerheblich. Es ist hier jede denkbare Regelung möglich.

Üblicherweise wird neben den oben genannten Punkten auch der Güterstand geregelt, d.h. Gütertrennung vereinbart.

 

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