Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

 

Die Scheidung einer Ehe verursacht neben den emotionalen Belastungen auch noch erhebliche rechtliche und nicht zuletzt auch wirtschaftliche Belastungen. So ist es grundsätzlich erforderlich, dass sich jeder Ehegatte im Verfahren einer strittigen Scheidung durch einen eigenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen muss. Die dadurch entstehenden Kosten können erheblich sein. 

 

Eine interessante Alternative bietet sich mit dem Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Hierbei handelt es sich um einen speziellen Ehevertrag, der die wichtigsten Belange der Trennung regelt. Gelingt es den Ehegatten, einen solchen Vertrag einvernehmlich zu schließen, hat dies mehrere Vorteile: Zum einen erübrigt sich weiterer Streit, denn es muss dann eben nicht erst vor Gericht um die Zuweisung bestimmter Vermögenswerte gestritten werden. Zum anderen lässt sich die Scheidung auch erheblich schneller und kostengünstiger erledigen.

 

Ein weiterer Vorteil der außergerichtlichen Regelung liegt darin, dass gemeinsam gefundene Lösungen auch häufig zu einer Entspannung der konfliktgeladenen Trennungssituation beitragen, weil beiden Seiten langwierige, streitige und mit ungewissem Ausgang behaftete Prozesse erspart werden. Gerade im Hinblick auf gemeinsame Kinder ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu empfehlen: die Praxis zeigt, dass die Eltern schneller wieder auf einer sachlichen Ebene miteinander umgehen können und zwischen allen Familienmitgliedern auf der Basis der getroffenen Regelungen sehr viel schneller ein neuer Familienfrieden erreicht werden kann.

 

Wichtig: Sie müssen die Scheidungsfolgenvereinbarung entweder bei einem Notar beurkunden lassen oder Sie lassen sie im Scheidungstermin vom Richter ins Protokoll aufnehmen. In letzterem Fall reicht ein Anwalt nicht aus, sondern jeder der Ehepartner muss von einem Anwalt vertreten werden. Jeder Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten. Der Anwalt Ihres Ehepartners vertritt also nicht Ihre Interessen. Sie sollten sich daher sehr gut überlegen, ob Sie sich nicht selbst von einem Anwalt beraten lassen oder zumindest die Scheidungsfolgenvereinbarung von einem eigenen Anwalt überprüfen lassen. Vergessen Sie nicht, wie wichtig diese Vereinbarung für Ihre Zukunft ist. Unterschätzen Sie die Auswirkungen der Vereinbarung nicht.

 

Fragen Sie Ihren Anwalt, welche Alternative für Sie die beste ist!

 

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