Wie läuft eine Scheidung ab?

 

Bevor Sie sich scheiden lassen wollen muss in der Regel das Trennungsjahr abgelaufen sein.

 

Der Ehepartner, der die Scheidung einreichen will, muss eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen, denn nur eine Anwältin oder ein Anwalt darf den Antrag an das Familiengericht leiten.

Sobald der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingeht, schickt das Gericht ihn zusammen mit den Formularen zum Versorgungsausgleich dem anderen Ehegatten zu. Ist der Versorgungsausgleich abgeschlossen, legt das Gericht den Scheidungstermin fest. An dem Termin müssen beide teilnehmen. Dabei muss mindestens der Partner, der den Scheidungsantrag gestellt hat, mit seinem Rechtsbeistand erscheinen.

Bei dem Termin fragt die Familienrichterin oder der Familienrichter das ehemalige Paar, ob es geschieden werden will. Ein schlichtes „Ja“ als Antwort besiegelt das Ende der Ehe – wie es auch ihren Anfang markiert hat. Und so schließt sich der Kreis, die Richterin oder der Richter verkündet den Scheidungsbeschluss. Dieser wird nach einem Monat rechtskräftig, wenn niemand dagegen Beschwerde einlegt.

 

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